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Zusammenhalten

Familie und Vermögen

Ein Unternehmen, das in der Familie bleiben soll, ein Haus, an dem mehrere Generationen hängen, Kinder, die im Ausland leben: Bei einem großen und verzweigten Vermögen hängt viel davon ab, dass Ehe, Erbe und Gesellschaft zueinander passen. Hier lesen Sie, welche Werkzeuge das Recht dafür bereithält.

Drei Bäume unterschiedlicher Größe stehen vor einem Haus; ein Weg führt von ihnen zur Haustür.
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Das Wichtigste zu Vermögen in der Familie

Familienvermögen ordnet sich nicht von selbst. Güterstand, Testament, Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls eine Stiftung müssen aufeinander abgestimmt sein. Sonst gelten die gesetzlichen Regeln, auch dort, wo sie zu Ihrer Familie nicht passen.

Vertiefung lesendie Rechtslage im Zusammenhang, mit Normen

Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren. Das Vermögen jedes Ehegatten wird nicht gemeinschaftliches Vermögen, auch was er während der Ehe erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet (§ 1363 BGB). Für Unternehmer ist das ein wichtiger Punkt: Ein Unternehmen, das während der Ehe an Wert gewinnt, fließt in die Berechnung ein und kann bei einer Scheidung erhebliche Ausgleichszahlungen auslösen.

Endet die Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft. Ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde, spielt dabei keine Rolle (§ 1371 Abs. 1 BGB). Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe und erhält er kein Vermächtnis, kann er stattdessen den rechnerischen Zugewinnausgleich und den Pflichtteil nach dem nicht erhöhten Erbteil verlangen (§ 1371 Abs. 2 BGB).

Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag regeln, auch noch während der Ehe (§ 1408 Abs. 1 BGB). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB). Wird der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen, tritt Gütertrennung ein, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt (§ 1414 BGB). Häufig wird stattdessen eine abgewandelte Zugewinngemeinschaft vereinbart, etwa mit Ausnahme des Unternehmens vom Ausgleich; der erhöhte Erbteil im Todesfall bleibt dann erhalten. Welche Gestaltung passt, hängt vom Einzelfall ab und wird genau geprüft.

Eine Stiftung ist eine mitgliederlose juristische Person, die mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattet ist (§ 80 Abs. 1 BGB). Sie entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes, in dem sie ihren Sitz haben soll (§ 80 Abs. 2 BGB). Im Stiftungsgeschäft gibt der Stifter der Stiftung eine Satzung mit Zweck, Name, Sitz und Vorstand und widmet ihr das Vermögen (§ 81 Abs. 1 BGB). Das Stiftungsregister beim Bundesamt für Justiz startet erst am 1. Januar 2028. Bestehende Stiftungen sind bis zum 31. Dezember 2028 anzumelden.

Das Vermögen einer Stiftung, die wesentlich im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet ist, unterliegt in Zeitabständen von je 30 Jahren der Erbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Diese Erbersatzsteuer fingiert einen Erbgang, auch wenn niemand stirbt. Ob eine Familienstiftung trägt, hängt deshalb von Größe und Art des Vermögens ab und sollte mit dem Steuerberater durchgerechnet werden.

Lebt ein Familienmitglied im Ausland oder liegt Vermögen dort, stellt sich die Frage, welches Erbrecht gilt. In der Europäischen Union unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Abs. 1 Europäische Erbrechtsverordnung). Wer möchte, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit gilt, kann es im Testament wählen (Art. 22). Für die Erbschaftsteuer gilt diese Wahl nicht. Sie folgt eigenen Regeln.

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Vermögen in der Familie ordnen

Gute Ordnung entsteht nicht in einem Termin. Diese Schritte helfen, das Vermögen so zu gestalten, dass es auch in schweren Zeiten zusammenhält.

  1. Überblick schaffenVermögen, Schulden, Beteiligungen und Verträge aufschreiben, auch was im Ausland liegt.
  2. Güterstand prüfenPasst die Zugewinngemeinschaft, oder sollte das Unternehmen durch Ehevertrag ausgenommen werden (§ 1408 Abs. 1 BGB)?
  3. Testament abstimmenTestament oder Erbvertrag mit Güterstand und Gesellschaftsvertrag in Einklang bringen. Mehr auf Nachfolge Anwalt 24.
  4. Vorsorge regelnEine Vorsorgevollmacht, die auch Gesellschafterrechte und Konten umfasst. Mehr auf Vorsorge Anwalt 24.
  5. Stiftung durchrechnenWenn eine Familienstiftung in Betracht kommt, Zweck, Kosten und Erbersatzsteuer vorher prüfen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
  6. Auslandsbezug klärenBei Wohnsitz oder Vermögen im Ausland die Rechtswahl im Testament prüfen (Art. 22 Europäische Erbrechtsverordnung).
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Zuständige Stellen

Für Testamente, Stiftungen und das Güterrecht gibt es amtliche Register und Informationen.

Zentrales Testaments­register

Die Bundesnotarkammer registriert notarielle und amtlich verwahrte Testamente, damit sie im Erbfall gefunden werden.

Zum Testamentsregister
Bundesamt für Justiz

Führt ab dem 1. Januar 2028 das Stiftungsregister. Bestehende Stiftungen sind bis zum 31. Dezember 2028 anzumelden.

Zum Stiftungsregister
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Erklärt die Güterstände, den Zugewinnausgleich und den Ehevertrag.

Zum Güterrecht
Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
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Ihr Weg, Kosten und Fragen

Vom ersten Gespräch bis zur abgestimmten Ordnung.

Gespräch

Familie, Vermögen und Wünsche. Kostenfrei.

Ordnen

Verträge, Testamente und Beteiligungen werden gesichtet.

Gestalten

Ehevertrag, Testament und Gesellschaftsvertrag werden abgestimmt.

Umsetzen

Mit Notar und Steuerberater, auf Wunsch mit der ganzen Familie.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: Gerichtskosten und die Kosten von Sachverständigen, soweit sie anfallen.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jede Familie ist anders, und eine Regelung muss zu ihrem Vermögen und zu ihren Plänen passen. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Das hängt von Vermögen, Unternehmen und Familie ab. Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB). Bei Unternehmern oder größerem Vermögen lohnt meist ein Blick darauf, ob sie passt.

Gilt deutsches Erbrecht, wenn ich im Ausland lebe?

Aus deutscher Sicht in der Regel nicht. Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Sie können aber im Testament das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen (Art. 21 und 22 Europäische Erbrechtsverordnung).

Wann startet das Stiftungsregister?

Am 1. Januar 2028. Bestehende Stiftungen sind bis zum 31. Dezember 2028 anzumelden.

Stand der Seite: Oktober 2026 · Rechtsstand nach dem Güterrecht und dem Stiftungsrecht des BGB, dem Erbschaftsteuergesetz und der Europäischen Erbrechtsverordnung

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Der erste Schritt

Markus LiberaRechtsanwalt
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Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.

Rückruf oder Antwort per E-Mail

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Worum geht es?Thema ankreuzen (Pflicht), auf Wunsch Zeitpunkt, Rückrufzeit und eine kurze Nachricht
Thema Pflicht
Wann passt ein erstes Gespräch? freiwillig
Gute Zeit für einen Rückruf freiwillig

Bitte noch keine Unterlagen, Kontonummern oder Angaben zur Gesundheit senden. Das folgt im Gespräch.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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