Wegzug ins Ausland: Wann Beteiligungen besteuert werden
Wer Deutschland verlässt und an einer GmbH oder Aktiengesellschaft beteiligt ist, zahlt Steuer auf Gewinne, die nur auf dem Papier stehen. Wer betroffen ist, wie die Steuer berechnet wird und wie Ratenzahlung und Rückkehr helfen.
- Wer mit einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft ins Ausland zieht, wird so behandelt, als hätte er die Anteile verkauft.
- Betroffen ist, wer in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.
- Seit 2025 gilt eine ähnliche Regel für Fondsanteile ab 1 Prozent oder ab 500.000 Euro Anschaffungskosten.
- Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheit.
- Wer nur vorübergehend wegzieht und innerhalb von sieben Jahren zurückkehrt, kann den Wegfall der Steuer erreichen.
1.Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Ein Angebot im Ausland, der Ruhestand am Meer, die Familie in einem anderen Land: Es gibt viele gute Gründe, Deutschland zu verlassen. Wer dabei an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sollte den Umzug aber nicht ohne steuerliche Planung angehen. Das Außensteuergesetz knüpft an den Wegzug eine Steuer, auch wenn kein Euro geflossen ist.
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt und damit nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird so behandelt, als hätte er seine Anteile zum gemeinen Wert verkauft.1 Gemeint sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an der man innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent beteiligt war, also etwa ein GmbH-Anteil oder ein größeres Aktienpaket.2
Betroffen ist, wer in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.3 Dieselbe Folge tritt ein, wenn Anteile unentgeltlich auf eine Person übertragen werden, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, etwa durch Schenkung an ein Kind, das im Ausland lebt. Auch wenn das deutsche Besteuerungsrecht auf andere Weise ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift die Regel.4
2.Wie wird die Steuer berechnet?
Besteuert wird der Unterschied zwischen dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Wegzugs und den Anschaffungskosten.5 Bei einer GmbH, die über Jahre aufgebaut wurde, kann dieser Wert sehr viel höher sein als das eingezahlte Stammkapital.
Wie bei einem echten Verkauf gilt das Teileinkünfteverfahren: 40 Prozent des Wertes sind steuerfrei, besteuert werden 60 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz.6 Der Freibetrag von höchstens 9.060 Euro sinkt, sobald der Gewinn 36.100 Euro übersteigt, und entfällt bei höheren Gewinnen ganz.7 Ist die Steuer gezahlt, gelten die Anteile als zum gemeinen Wert erworben. Ein späterer Verkauf wird in Deutschland also nicht noch einmal auf denselben Wertzuwachs besteuert.8
| Beispiel | Betrag |
|---|---|
| Gemeiner Wert des GmbH-Anteils beim Wegzug | 2.025.000 Euro |
| Anschaffungskosten | 25.000 Euro |
| Gewinn | 2.000.000 Euro |
| davon steuerpflichtig (60 Prozent) | 1.200.000 Euro |
| Steuer | nach dem persönlichen Steuersatz, ohne dass Geld geflossen ist |
3.Gilt das auch für Fondsanteile?
Seit 2025 gibt es eine ähnliche Regel für Investmentfonds im Privatvermögen. Auch hier gelten die Anteile beim Wegzug als zum gemeinen Wert verkauft.9 Das betrifft aber nur größere Bestände: Der Anleger muss in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent der Anteile eines Fonds gehalten haben oder beim Wegzug Anteile an einem Fonds mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro halten. Außerdem müssen die steuerpflichtigen Gewinne insgesamt positiv sein.10
Die Regel gilt für Fälle, in denen die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem 31. Dezember 2024 endet.11 Ratenzahlung, Rückkehr und Mitteilungspflichten richten sich nach den Vorschriften des Außensteuergesetzes.12 Wer ein großes Depot mit Fonds oder ETF hat, sollte vor einem Wegzug deshalb prüfen, ob er die Grenze von 500.000 Euro bei einem einzelnen Fonds erreicht.
Ob GmbH-Anteil, Aktienpaket oder ein großes Fondsdepot: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam vor dem Umzug, ob die Wegzugsbesteuerung greift und welche Wege Ratenzahlung und Rückkehr bieten.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
4.Wie helfen Ratenzahlung und Rückkehr?
Die Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden. Dem Antrag wird in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattgegeben. Die erste Rate ist einen Monat nach dem Steuerbescheid fällig, die weiteren jeweils am 31. Juli der Folgejahre. Zinsen fallen nicht an.13 Der Rest wird sofort fällig, wenn eine Rate nicht pünktlich gezahlt wird, die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, Insolvenz angemeldet wird, die Anteile verkauft oder übertragen werden oder Ausschüttungen von mehr als einem Viertel des Werts fließen.14 Eine Übertragung von Todes wegen auf eine natürliche Person schadet nicht.15
Wer nur vorübergehend wegzieht, etwa für einen Auslandseinsatz, und innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird, für den entfällt die Steuer. Voraussetzung ist, dass die Anteile in der Zwischenzeit weder verkauft noch übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden, keine Ausschüttungen von mehr als einem Viertel des Werts erfolgt sind und Deutschland sein Besteuerungsrecht im früheren Umfang zurückerhält.16 Auf Antrag kann das Finanzamt die Frist um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Absicht zur Rückkehr fortbesteht.17
In diesen Fällen wird die Steuer für die Dauer der Rückkehrfrist gestundet, und auf Antrag entfallen die Jahresraten. Entfällt die Steuer am Ende doch nicht und wurden keine Raten gezahlt, sind Zinsen zu zahlen.18 Wer seinen Rückkehrplan aufgibt, muss das dem Finanzamt mitteilen. Die Steuer wird dann innerhalb eines Monats fällig.19
5.Welche Pflichten bestehen nach dem Wegzug?
Wer Raten zahlt oder eine Rückkehr plant, muss dem zuständigen Finanzamt jedes Ereignis, das die Fälligkeit auslöst, innerhalb eines Monats elektronisch mitteilen. Außerdem muss er jedes Jahr bis zum 31. Juli seine aktuelle Anschrift mitteilen und bestätigen, dass ihm die Anteile weiterhin gehören. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten.20
Solange die technische Schnittstelle noch nicht fertig ist, verlangt die Finanzverwaltung für diese Mitteilungen einen amtlichen Vordruck. Er soll ab dem 1. Januar 2026 als ausfüllbares Formular bereitstehen und gilt auch für Fondsanteile.21 Für Wegzüge vor dem 1. Januar 2022 gilt weiter die alte Fassung des Gesetzes, mit eigenen Regeln.22
Wer mit einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft ins Ausland zieht, wird besteuert, als hätte er verkauft, seit 2025 auch bei großen Fondsbeständen. Die Steuer lässt sich in sieben Jahresraten zahlen, bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren kann sie entfallen. Wer Raten zahlt oder eine Rückkehr plant, hat jährliche Mitteilungspflichten bis zum 31. Juli.
6.So geht es weiter
Wer einen Wegzug ins Ausland plant, geht so vor.
- Beteiligungen auflisten: Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent und Fonds ab 500.000 Euro.
- Jahre zählen: Mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig?
- Wert ermitteln: Gemeinen Wert und Anschaffungskosten gegenüberstellen.
- Wege prüfen: Ratenzahlung, Sicherheiten und eine mögliche Rückkehr planen.
- Vorher handeln: Die Planung gehört vor den Umzug, nicht danach.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AStG. ↩
- § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. ↩
- § 6 Abs. 2 Satz 1 AStG. ↩
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 AStG. ↩
- § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 AStG; § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG. ↩
- § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe c EStG. ↩
- § 17 Abs. 3 EStG. ↩
- § 6 Abs. 1 Satz 3 AStG. ↩
- § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG. ↩
- § 19 Abs. 3 Satz 2 InvStG. ↩
- § 57 Abs. 10 Nr. 7 InvStG. ↩
- § 19 Abs. 3 Satz 3 InvStG. ↩
- § 6 Abs. 4 Satz 1 bis 4 AStG. ↩
- § 6 Abs. 4 Satz 5 AStG. ↩
- § 6 Abs. 4 Satz 6 AStG. ↩
- § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG. ↩
- § 6 Abs. 3 Satz 3 AStG. ↩
- § 6 Abs. 4 Satz 7 und 8 AStG. ↩
- § 6 Abs. 4 Satz 7 AStG. ↩
- § 6 Abs. 5 AStG. ↩
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 12. Dezember 2025, Vordruck zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung. ↩
- § 21 Abs. 1 und 3 AStG. ↩
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