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Finanzierung und
Um­schuldung

Die Zinsbindung läuft aus, ein Haus soll verkauft werden, bevor der Kredit abbezahlt ist, oder die Raten sind zu schwer geworden: In solchen Fällen entscheidet das Kleingedruckte des Darlehensvertrags über viel Geld. Hier lesen Sie, wann Sie kündigen können, was eine vorzeitige Rückzahlung kostet und wo die Bank Grenzen hat.

Auf dem Tisch stehen ein kleines Haus, ein Kalender mit einem markierten Tag und ein Vertrag mit Stift.
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Das Wichtigste zu Kredit und Umschuldung

Ein Darlehen mit festem Zins bindet beide Seiten. Das Gesetz gibt dem Kreditnehmer trotzdem feste Ausstiegsmöglichkeiten und begrenzt, was die Bank dafür verlangen darf. Wer sie kennt, verhandelt die Anschlussfinanzierung auf Augenhöhe.

Vertiefung lesendie Rechtslage im Zusammenhang, mit Normen

Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins kann der Kreditnehmer zum Ende der Zinsbindung mit einem Monat Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Unabhängig davon kann er nach zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wurde später ein neuer Zins oder eine neue Laufzeit vereinbart, beginnt die Frist mit dieser Vereinbarung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (§ 489 Abs. 4 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei dieser Kündigung nicht an.

Während der Zinsbindung kann ein Immobilien-Verbraucherdarlehen nur dann vorzeitig zurückgezahlt werden, wenn der Kreditnehmer ein berechtigtes Interesse hat (§ 500 Abs. 2 Satz 2 BGB). Für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen nennt das Gesetz als Beispiel das Bedürfnis, die beliehene Immobilie anderweitig zu verwerten, also vor allem den Verkauf. Die Kündigung ist frühestens sechs Monate nach dem vollständigen Empfang möglich (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank kann dann eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar entstandenen Schaden verlangen (§ 502 Abs. 1 BGB).

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen, also Raten- und Konsumentenkrediten, kann der Kreditnehmer jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zahlen (§ 500 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vorfälligkeitsentschädigung darf 1 Prozent des vorzeitig gezahlten Betrags nicht überschreiten, 0,5 Prozent, wenn bis zum vereinbarten Ende weniger als ein Jahr bleibt. Sie darf außerdem nie höher sein als die Zinsen, die bis zum vereinbarten Ende noch angefallen wären (§ 502 Abs. 3 BGB).

Die Bank verliert ihren Anspruch ganz, wenn die Angaben im Vertrag über die Laufzeit, das Kündigungsrecht des Kreditnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ausgeschlossen ist sie auch, wenn die Rückzahlung aus einer Versicherung stammt, die nach dem Vertrag gerade zur Sicherung des Darlehens abgeschlossen wurde (§ 502 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Eine Prüfung des Vertrags vor der Zahlung lohnt sich deshalb meist.

Ein Verbraucherdarlehen kann widerrufen werden (§ 495 Abs. 1 BGB). Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt erst, wenn der Kreditnehmer die Vertragsurkunde oder eine Abschrift erhalten hat (§ 355 Abs. 2 BGB, § 356b Abs. 1 BGB). Fehlen Pflichtangaben, beginnt sie erst mit deren Nachholung. Bei Immobilien-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356b Abs. 2 BGB).

Gerät der Kreditnehmer mit den Raten in Rückstand, darf die Bank nur unter engen Voraussetzungen kündigen. Er muss mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und einem Mindestanteil des Darlehens in Verzug sein, bei Immobiliendarlehen mit mindestens 2,5 Prozent (§ 498 Abs. 1 und 2 BGB). Zusätzlich muss sie eine zweiwöchige Frist zur Zahlung setzen und dabei ankündigen, dass sie sonst die gesamte Restschuld verlangt. Spätestens dann soll sie ein Gespräch über eine einverständliche Regelung anbieten (§ 498 Abs. 1 BGB). Dieses Gespräch ist eine Chance, die nicht verstreichen sollte.

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Wenn die Zinsbindung endet

Die Anschlussfinanzierung entscheidet oft über Jahrzehnte. Wer früh plant, kann zwischen Verlängerung und Wechsel wählen und muss nicht das erste Angebot annehmen.

  1. Das Datum notierenEnde der Zinsbindung im Vertrag nachsehen. Zu diesem Tag kann mit einem Monat Frist gekündigt werden (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
    1 Monat
  2. Das Angebot der Bank prüfenDie eigene Bank bietet meist eine Verlängerung an. Zins, Laufzeit und Sondertilgung mit anderen Angeboten vergleichen.
  3. Vergleichen und rechnenEffektiven Jahreszins, Bearbeitungskosten und die Kosten für den Wechsel der Grundschuld gegenüberstellen.
  4. Den Vertrag lesenVor der Unterschrift Laufzeit, Kündigungsrechte und Regeln zur Vorfälligkeitsentschädigung prüfen (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
  5. Widerrufsrecht kennenNach der Unterschrift bleiben 14 Tage, um sich anders zu entscheiden (§ 495 Abs. 1 BGB).
    14 Tage
  6. Bei Zahlungsproblemen früh sprechenWer die Raten nicht mehr tragen kann, sucht das Gespräch mit der Bank, bevor eine Kündigung droht (§ 498 Abs. 1 BGB).
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Zuständige Stellen

Für Streit über Kredite gibt es kostenfreie Schlichtung. Wer mit den Raten nicht mehr zurechtkommt, findet Hilfe auf Schuldner Anwalt 24.

Schlichtungs­stelle der Deutschen Bundesbank

Zuständig für Streit über Verbraucherdarlehen, wenn keine anerkannte Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe zuständig ist (§ 14 Abs. 1 UKlaG). Für Verbraucher kostenfrei.

Zur Schlichtungsstelle
Bundesamt für Justiz

Führt die Liste der anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Dort steht, welche Ombudsstelle für die eigene Bank zuständig ist.

Zur Liste der Schlichtungsstellen
Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht

Erklärt Ratenkredit, Immobilienkredit und Anschlussfinanzierung und nimmt Beschwerden über Banken entgegen.

Zur Beschwerde bei der Aufsicht
Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
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Wo das Thema weitergeht

Immobilien Anwalt 24Vorfälligkeitsentschädigung

Wann die Bank sie verlangen darf, wie sie berechnet wird und wann sie wegen fehlerhafter Angaben entfällt.

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Schuldner Anwalt 24Wenn die Raten nicht mehr gehen

Vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zur Restschuldbefreiung: wie ein geordneter Neuanfang abläuft.

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Immobilien Anwalt 24Wenn die Bank versteigern will

Welche Wege es gibt, eine Zwangsversteigerung noch aufzuhalten, und welche Fristen dabei zählen.

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Ihr Weg, Kosten und Fragen

Vom ersten Gespräch bis zur neuen Finanzierung.

Gespräch

Welche Verträge laufen, welche Ziele gibt es? Kostenfrei.

Prüfen

Darlehensverträge, Angebote und Berechnungen der Bank werden gesichtet.

Verhandeln

Kündigung, Entschädigung oder Umschuldung mit der Bank klären.

Umsetzen

Neuer Vertrag, Ablösung, auf Wunsch mit Begleitung.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
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Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: Gerichtskosten und die Kosten von Sachverständigen, soweit sie anfallen.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jeder Kredit ist anders, und der Aufwand hängt vom Vertrag und von seinen Angaben ab. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Muss ich mit dem Kredit eine Restschuldversicherung abschließen?

Nein. Die Bank darf einen Ratenkredit nicht vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen (§ 492a Abs. 1a BGB). Bietet sie den Kredit auch ohne Versicherung an, darf sie für beide Varianten unterschiedliche Bedingungen vorsehen. Eine Restschuldversicherung zu einem Ratenkredit kann frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag geschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG).

Kann ich einen Immobilienkredit noch widerrufen?

Bei Immobilien-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, auch wenn Angaben gefehlt haben (§ 356b Abs. 2 BGB). Für ältere Verträge kommt es auf das damals geltende Recht an.

Was kostet die Schlichtung?

Für Verbraucher nichts. Eigene Auslagen, etwa für einen Anwalt, werden nicht erstattet.

Stand der Seite: Oktober 2026 · Rechtsstand nach dem Verbraucherdarlehensrecht des BGB

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Der erste Schritt

Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann

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