„Jetzt kaufen, später zahlen“: Was Ratenkauf im Internet bedeutet
Rechnungskauf, Ratenzahlung, Zahlungsaufschub: Was heute gilt, warum viele dieser Angebote rechtlich Kredite sind und was sich am 20. November 2026 ändert.
- Wer „später“ bezahlt, zahlt meist an einen Zahlungsdienstleister, der die Forderung vom Händler übernommen hat.
- Heute gilt das Verbraucherkreditrecht nur für entgeltliche Kredite und Zahlungsaufschübe, nicht für Kleinkredite unter 200 Euro.
- Ab dem 20. November 2026 fällt diese Grenze weg. Auch kostenlose Zahlungsaufschübe werden grundsätzlich Kredite im Sinne des Gesetzes.
- Die Anbieter müssen dann die Kreditwürdigkeit eingehend prüfen und bei Zahlungsproblemen Nachsicht üben.
- Für den Kunden bedeutet das mehr Schutz, aber auch mehr Prüfung vor dem Kauf.
1.Wie funktioniert „Jetzt kaufen, später zahlen“?
Ein Klick im Warenkorb, und der neue Mantel ist bestellt. Bezahlt wird in 30 Tagen oder in drei Raten. Was bequem klingt, ist wirtschaftlich oft ein Kredit. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschreibt das Modell nüchtern: Es wird vor allem für Kleinst- und Kurzzeitkredite genutzt und im Online-Handel angeboten, um den Absatz zu steigern. Oft geht es um Beträge unter 200 Euro.1
Hinter dem Händler steht meist ein Zahlungsdienstleister. Er überweist dem Händler den Kaufpreis abzüglich einer Gebühr, übernimmt die Forderung und erhält das Geld später vom Käufer. Die Aufsicht unterscheidet zwei Formen: den Ratenkredit, bei dem meist Zinsen anfallen, und den Rechnungskauf, normalerweise zinslos, bei dem der Betrag in der Regel 30 Tage später abgebucht oder als Monatsrechnung beglichen wird.2
2.Welche Regeln gelten heute?
Das Verbraucherkreditrecht des BGB schützt Kreditnehmer mit Informationspflichten, einem Widerrufsrecht und Grenzen für die Kündigung. Es gilt heute für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Ausgenommen sind Verträge, bei denen der Nettodarlehensbetrag weniger als 200 Euro beträgt.3 Für einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gelten die Regeln entsprechend.4
Für den Alltag heißt das: Ein Ratenkauf mit Zinsen über 200 Euro ist schon heute ein Verbraucherkredit, mit Widerrufsrecht von 14 Tagen.5 Ein zinsloser Rechnungskauf oder ein kleiner Kredit unter 200 Euro fällt heute nicht darunter. Dann gelten nur die allgemeinen Regeln, beim Kauf im Internet vor allem das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.
Wer seine Raten nicht zahlt, gerät in Verzug. Dann können Mahnkosten und Verzugszinsen anfallen. Die Aufsicht sieht darin ein Problem: Die Möglichkeit der Finanzierung kann zu unüberlegten Käufen verleiten, und Verbraucher verlieren den Überblick über ihre Finanzen.6
3.Was ändert sich am 20. November 2026?
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie wird der Schutz deutlich ausgeweitet. Es wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt im Wesentlichen ab dem 20. November 2026.7 Drei Änderungen betreffen das Bezahlen „später“ unmittelbar.
Erstens fallen die bisherigen Grenzen. Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind künftig alle Darlehensverträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, ohne das Merkmal „entgeltlich“ und ohne die Grenze von 200 Euro.8 Zweitens gilt das Verbraucherkreditrecht für jeden Zahlungsaufschub und jede sonstige Finanzierungshilfe, auch wenn sie nichts kostet.9
Ausgenommen bleiben nur enge Fälle. Dazu gehört die unentgeltliche Stundung einer bestehenden Forderung. Ausgenommen ist auch, wenn der Händler selbst, ohne einen Dritten, unentgeltlich eine Zahlungsfrist von höchstens 50 Tagen nach Lieferung einräumt und bei Verzug nur begrenzte Kosten entstehen. Für große Online-Anbieter, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, gilt diese Ausnahme nur bei höchstens 14 Tagen und nur, wenn kein Dritter die Forderung erwirbt.10
| Angebot | bis 19. November 2026 | ab 20. November 2026 |
|---|---|---|
| Ratenkauf mit Zinsen über 200 Euro | Verbraucherkredit | Verbraucherkredit |
| Ratenkauf unter 200 Euro | kein Verbraucherkredit | Verbraucherkredit |
| zinsloser Aufschub über einen Zahlungsdienstleister | kein Verbraucherkredit | Verbraucherkredit |
| zinsloser Aufschub direkt beim Händler, höchstens 50 Tage | kein Verbraucherkredit | Ausnahme, bei großen Online-Anbietern höchstens 14 Tage |
Ob Sie mehrere Ratenkäufe offen haben, eine Mahnung erhalten haben oder einen Kauf widerrufen möchten: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Regeln für Ihren Vertrag gelten und welche Rechte Sie haben.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
4.Welche Pflichten haben die Anbieter künftig?
Wer künftig Kredit gewährt, muss die Kreditwürdigkeit des Kunden eingehend prüfen. Lehnt der Anbieter den Vertrag ab, muss er das dem Kunden unverzüglich mitteilen und ihn bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen gegebenenfalls an leicht zugängliche Schuldnerberatungsdienste verweisen.11 Die Prüfung stützt sich auf einschlägige und genaue Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen Umständen.12
Neu ist auch eine Pflicht zur Nachsicht. Hat ein Kreditnehmer Schwierigkeiten, seine Verpflichtungen zu erfüllen, muss der Anbieter ihn an Schuldnerberatungsdienste verweisen. Bevor er die Zwangsvollstreckung einleitet, muss er, sofern angebracht, angemessene Nachsicht walten lassen, etwa durch eine längere Laufzeit, einen Zahlungsaufschub, einen niedrigeren Zins oder einen Teilerlass.13 Die Aufsicht will beobachten, wie die Anbieter ihre Geschäftsmodelle an die verschärften Vorgaben anpassen.14
Bezahlen „später“ ist oft ein Kredit. Heute schützt das Gesetz nur bei entgeltlichen Krediten ab 200 Euro, ab dem 20. November 2026 fast immer. Wer mehrere Ratenkäufe offen hat, behält sie am besten in einer Liste im Blick.
5.So geht es weiter
Wer gern später bezahlt, behält mit diesen Schritten die Übersicht.
- Liste führen: Alle offenen Rechnungs- und Ratenkäufe mit Betrag und Fälligkeit aufschreiben.
- Bedingungen lesen: Zinsen, Gebühren und Mahnkosten vor dem Kauf ansehen.
- Widerruf nutzen: Beim Kauf im Internet und beim Kredit gelten in der Regel 14 Tage.
- Früh sprechen: Bei Zahlungsproblemen sofort mit dem Anbieter reden, ab November 2026 mit Anspruch auf Nachsicht.
- Hilfe holen: Wenn sich Raten häufen, rechtzeitig Beratung suchen.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Risiken im Fokus 2026: Konsumfinanzierung auf Kredit. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Risiken im Fokus 2026: Konsumfinanzierung auf Kredit. ↩
- § 491 Abs. 2 BGB. ↩
- § 506 Abs. 1 BGB. ↩
- § 495 Abs. 1 BGB. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Risiken im Fokus 2026: Konsumfinanzierung auf Kredit. ↩
- BGBl. 2026 I Nr. 139, Art. 16 Abs. 1. ↩
- § 491 Abs. 2 BGB in der ab 20. November 2026 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 139. ↩
- § 506 Abs. 1 Satz 1 BGB in der ab 20. November 2026 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 139. ↩
- § 506 Abs. 1 BGB in der ab 20. November 2026 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 139. ↩
- § 505a Abs. 1 BGB in der ab 20. November 2026 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 139. ↩
- § 505b Abs. 2 BGB in der ab 20. November 2026 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 139. ↩
- § 497a Abs. 1 und 2 BGB in der ab 20. November 2026 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 139. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Risiken im Fokus 2026: Konsumfinanzierung auf Kredit. ↩
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