Anlagebetrug: Woran erkennt man unseriöse Angebote?
Betrügerische Handelsplattformen und Chatgruppen wirken professionell und vertraut. Welche Warnsignale die Finanzaufsicht nennt, wie Sie einen Anbieter prüfen und was zu tun ist, wenn schon Geld geflossen ist.
- Die Finanzaufsicht nennt zehn Warnsignale, von ungefragten Anrufen bis zu Überweisungen ins außereuropäische Ausland.
- Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis. Ob es sie gibt, zeigt die Unternehmensdatenbank der Bafin.
- Betrügerische Plattformen zeigen vorgetäuschte Gewinne und verlangen vor der Auszahlung weitere Zahlungen.
- Wer betrogen wurde, sollte so schnell wie möglich Anzeige erstatten und die eigene Bank informieren.
- Vorsicht vor Rückholhelfern: Sie geben sich oft als Beauftragte der Bafin aus und wollen erneut Geld.
1.Woran erkennt man unseriöse Angebote?
Am Anfang steht oft etwas ganz Alltägliches: eine Anzeige in den sozialen Medien, ein freundlicher Anruf, eine Einladung in eine Chatgruppe. Die Angebote sind gut gemacht, die Gesprächspartner geduldig und kenntnisreich. Umso wichtiger ist es, die Warnsignale zu kennen, bevor Geld fließt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nennt zehn Warnsignale für unseriöse Anlageangebote. Dazu gehören Werbung in den sozialen Medien, ungefragte Anrufe von Unbekannten, unerbetene E-Mails und angebliche Geheimtipps. Ein Warnsignal ist es auch, wenn es keine aussagekräftigen Informationen gibt, wenn Sie in private Gruppen auf Messenger-Diensten wechseln oder einen Fernzugriff auf Ihren Computer zulassen sollen. Hinzu kommen hohe Renditen bei angeblich fast keinem Risiko, Zeitdruck, Überweisungen ins außereuropäische Ausland und ein Geschäftsmodell, das Sie nicht verstehen.1
Schon der ungefragte Anruf ist ein deutliches Zeichen. Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber Verbrauchern ist ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung stets unzulässig.2 Die Finanzaufsicht rät, auf Beratungsgespräche mit Fremden, die Sie nicht selbst angefragt haben, gar nicht erst einzugehen.3
2.Wie arbeiten betrügerische Handelsplattformen?
Die Täter geben sich als Mitarbeiter seriöser Unternehmen aus, die im Handelsregister stehen oder von der Bafin beaufsichtigt werden. Sie missbrauchen Namen und Daten unbeteiligter Firmen. Um an Kontaktdaten zu kommen, nutzen sie Werbeanzeigen mit Fotos von Prominenten, die davon nichts wissen, und Seiten, die bekannte Nachrichtenportale nachahmen.4
Angeboten werden meist Differenzkontrakte auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen oder Kryptowerte. Für die Zahlung sollen die Opfer oft eine Wallet bei einem Handelsplatz für Kryptowerte einrichten. Das Geld landet dann in der Wallet der Täter. Manchmal geht es auch auf das Konto einer Privatperson, die es weiterleitet. Gern bieten die angeblichen Berater an, sich per Fernwartung auf Laptop oder Smartphone zu schalten. Dabei verschaffen sie sich mitunter Zugang zum Onlinebanking.5
Auf der Plattform sehen die Kunden ihren Kontostand wachsen. Die Bewegungen und Gewinne sind gefälscht, investiert wird nichts. Die angezeigten Erträge sollen zu weiteren Einzahlungen verleiten. Wer eine Auszahlung verlangt, erreicht plötzlich niemanden mehr oder soll vorher noch zahlen, angeblich für Steuern, Gebühren oder einen Liquiditätsnachweis. Eine verbreitete Masche ist die Spiegeltransaktion: Man soll vorab den Betrag der Auszahlung überweisen, um die Konten zu verknüpfen.6
Ähnlich gehen Gruppen in Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Telegram vor. Über Wochen bauen angebliche Finanzexperten mit täglichen Unterrichtseinheiten Vertrauen auf, unterstützt von Gruppenmitgliedern, die zu den Tätern gehören. Am Ende steht ein angeblich exklusiver Zugang zu einer Handelsplattform, mit Renditeversprechen von bis zu 700 Prozent.7
3.Wie prüft man einen Anbieter?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht eine schriftliche oder elektronische Erlaubnis der Aufsicht.8 Ohne Erlaubnis kann die Bafin die sofortige Einstellung und Abwicklung der Geschäfte anordnen.9 Wer ohne Erlaubnis handelt, macht sich strafbar.10
Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der Bafin oder die Seite der zuständigen Aufsicht in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Bafin veröffentlicht außerdem Warnmeldungen über unerlaubt tätige Unternehmen. Diese Warnungen sind nach ihren eigenen Worten nie vollständig.11 Dass ein Anbieter dort nicht genannt ist, sagt also nichts über seine Seriosität.
Ein vollständiges Impressum ist das Mindeste. Ob die genannte Firma existiert, lässt sich im Registerportal der Länder nachsehen. Weil Täter oft die Namen echter Firmen missbrauchen oder leicht verändern, lohnt der genaue Blick auf die Schreibweise von Namen und E-Mail-Adressen. Beruft sich ein Anbieter auf eine Partnerbank, fragen Sie dort nach, und zwar über die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse von der offiziellen Seite der Bank.12
| Was prüfen | Wo |
|---|---|
| Erlaubnis | Unternehmensdatenbank der Bafin oder Aufsicht im Europäischen Wirtschaftsraum |
| Warnungen | Warnmeldungen der Bafin, nie vollständig |
| Firma | Registerportal der Länder |
| Identität | Schreibweise von Namen und E-Mail-Adressen |
| Partnerbank | Rückfrage über die offizielle Telefonnummer der Bank |
Ob Sie ein Angebot vor der Anlage prüfen möchten oder schon Geld überwiesen haben: Im kostenfreien Erstgespräch sehen Sie gemeinsam auf die vorhandenen Unterlagen und klären, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
4.Was tun, wenn man schon gezahlt hat?
Wer glaubt, betrogen worden zu sein, sollte so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Bafin rät außerdem, umgehend die eigene Bank zu informieren und das Konto gegebenenfalls sperren zu lassen, auch über den Sperr-Notruf 116 116.13 Die Anzeige kann auch beim Amtsgericht angebracht werden, und auf Antrag ist ihr Eingang schriftlich zu bestätigen.14
Zahlen Sie kein weiteres Geld, auch nicht für angebliche Steuern oder Gebühren vor einer Auszahlung. Sichern Sie, was Sie haben: Überweisungsbelege, Chatverläufe, E-Mails, Namen und Adressen der Plattform. Hatten die Täter per Fernwartung Zugriff auf Ihre Geräte, sollten diese überprüft und die Zugangsdaten zum Onlinebanking geändert werden.
Rechtlich ist ein solches Vorgehen regelmäßig Betrug.15 Gegen die Täter bestehen Ansprüche auf Schadensersatz.16 Die Täter sitzen aber oft im Ausland und sind schwer zu fassen. Die Finanzaufsicht schätzt die Chancen, das Geld zurückzubekommen, als minimal ein.17 Ob im Einzelfall andere Beteiligte haften, etwa wer sein Konto für die Weiterleitung zur Verfügung gestellt hat, lässt sich nur anhand der vorgelegten Unterlagen beurteilen. Die Bafin selbst schützt die Gesamtheit der Verbraucher. Für einzelne Fälle sind Ombudsleute, Schlichtungsstellen und Gerichte zuständig.18
5.Warum ist bei Hilfsangeboten nach dem Verlust Vorsicht geboten?
Oft melden sich die Täter Jahre später noch einmal. Sie behaupten, das verlorene Geld sei gefunden oder sichergestellt worden. Um es zurückzuerhalten, müssten die Betroffenen nur vorher Steuern, Gebühren oder ähnliche Kosten zahlen.19
Besonders vorsichtig sollten Sie bei unaufgeforderten Hilfsangeboten sein. Betrüger geben oft vor, beim Rückholen verlorenen Geldes zu helfen, und behaupten, im Auftrag der Bafin oder anderer vertrauenswürdiger Stellen zu handeln.20 Seien Sie misstrauisch gegenüber jedem, der sich ungefragt meldet und vorab Geld verlangt. Wenn Sie Hilfe suchen, wenden Sie sich selbst an die Polizei, an Ihre Bank oder an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl.
Unseriöse Angebote verraten sich durch ungefragte Kontakte, Zeitdruck, hohe Renditeversprechen und Zahlungen ins Ausland. Vor jeder Anlage sollten Sie die Erlaubnis in der Unternehmensdatenbank, das Impressum und die Identität des Anbieters prüfen. Wer gezahlt hat, erstattet Anzeige, informiert die Bank und zahlt nichts mehr nach, auch nicht an angebliche Helfer.
6.So geht es weiter
Wer ein Angebot prüfen möchte oder schon gezahlt hat, geht so vor.
- Innehalten: Kein Geld überweisen, solange Fragen offen sind.
- Erlaubnis prüfen: Unternehmensdatenbank der Bafin und Warnmeldungen ansehen.
- Identität prüfen: Impressum, Registerportal und Schreibweise vergleichen.
- Nach einer Zahlung: Anzeige erstatten, Bank informieren, gegebenenfalls 116 116 anrufen.
- Belege sichern: Überweisungen, Chats und E-Mails aufbewahren.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Geldanlage: So erkennen Sie unseriöse Angebote. ↩
- § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram. ↩
- § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG. ↩
- § 37 Abs. 1 KWG. ↩
- § 54 Abs. 1 Nr. 3 KWG. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Unseriöse Festgeldangebote. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Unseriöse Festgeldangebote. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Geldanlage: So erkennen Sie unseriöse Angebote. ↩
- § 158 Abs. 1 StPO. ↩
- § 263 Abs. 1 StGB. ↩
- § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Geldanlage: So erkennen Sie unseriöse Angebote. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen. ↩
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Betrügerische Handelsplattformen. ↩
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