Widerruf bei Finanzverträgen am Telefon und im Internet
Wer ein Konto, eine Versicherung oder einen anderen Finanzvertrag am Telefon oder online abschließt, kann ihn meist widerrufen. Wie lange das geht, wie die neue Widerrufsfunktion funktioniert und wo es kein Widerrufsrecht gibt.
- Finanzverträge, die nur per Telefon, E-Mail oder online geschlossen werden, können Verbraucher in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
- Die Frist beginnt erst, wenn Sie die Vertragsbestimmungen und die vorgeschriebenen Informationen erhalten haben.
- Seit dem 19. Juni 2026 muss es bei Online-Verträgen eine Widerrufsfunktion geben, beschriftet etwa mit „Vertrag widerrufen“.
- Kein Widerrufsrecht gibt es bei Geschäften, deren Preis von Schwankungen am Finanzmarkt abhängt, etwa beim Kauf von Aktien oder Fonds.
- Wer online mit einem Werkzeug abschließt, kann verlangen, dass ein Mensch eingreift.
1.Wann gilt das Widerrufsrecht im Fernabsatz?
Ein Girokonto per App, eine Haftpflichtversicherung am Telefon, ein Tagesgeldkonto über die Internetseite einer Bank: Viele Finanzverträge entstehen heute, ohne dass man jemandem gegenübersitzt. Für solche Verträge gibt das Gesetz Verbrauchern Zeit zum Nachdenken.
Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn Unternehmer und Verbraucher für die Verhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems. Fernkommunikationsmittel sind etwa Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, SMS und digitale Dienste.1 Bei solchen Verträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, auch bei Finanzdienstleistungen.2
Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus ihr muss eindeutig hervorgehen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine Begründung ist nicht nötig, und zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beträgt 14 Tage.3 Für Versicherungen gilt eine eigene Regel mit ebenfalls 14 Tagen, der Widerruf ist in Textform zu erklären.4 Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist 30 Tage.5 Für Kredite gibt es ein eigenes Widerrufsrecht.6
Mehr dazu im RatgeberWiderruf eines Verbraucherkredits: Fristen und Folgen
2.Wann beginnt die Frist, und wann endet sie?
Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten haben und der Unternehmer Sie so unterrichtet hat, wie es das Gesetz verlangt.7 Ähnlich ist es bei Versicherungen: Die Frist beginnt erst, wenn Versicherungsschein, Bedingungen, die vorgeschriebenen Informationen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform zugegangen sind.8
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Bei Finanzdienstleistungen gilt diese Grenze aber nicht, wenn der Verbraucher überhaupt nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.9 Für Versicherungen gilt dasselbe, bei Lebensversicherungen erlischt das Recht spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen.10 Früher erlischt es, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie widerrufen.11
| Vertrag | Frist | Spätestes Erlöschen |
|---|---|---|
| Finanzdienstleistung im Fernabsatz | 14 Tage | zwölf Monate und 14 Tage; ohne Belehrung über das Widerrufsrecht kein Erlöschen |
| Versicherung | 14 Tage | zwölf Monate und 14 Tage; ohne Belehrung kein Erlöschen |
| Lebensversicherung | 30 Tage | 24 Monate und 30 Tage; ohne Belehrung kein Erlöschen |
3.Wie widerruft man einen Vertrag online?
Seit dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht. Wird ein Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen, muss der Unternehmer dort eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Sie muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein.12 Das gilt auch für Versicherungen, die online abgeschlossen werden.13
Über die Funktion geben Sie Ihren Namen, den Vertrag und den Weg für die Eingangsbestätigung an. Danach senden Sie den Widerruf über eine zweite Schaltfläche ab, beschriftet etwa mit „Widerruf bestätigen“.14 Der Unternehmer muss Ihnen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit schicken. Haben Sie den Widerruf vor Ablauf der Frist über die Funktion versandt, gilt er als rechtzeitig zugegangen.15
Daneben bleibt jeder andere eindeutige Weg möglich, etwa ein Brief oder eine E-Mail. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung oder einen Nachweis über die Absendung gut auf.
Ob Konto, Versicherung oder ein anderer Finanzvertrag: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob und wie lange Sie widerrufen können und was nach einem Widerruf mit Ihrem Geld geschieht.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
4.Wann gibt es kein Widerrufsrecht?
Kein Widerrufsrecht besteht bei Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Das Gesetz nennt ausdrücklich Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen, anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten und Geldmarktinstrumenten.16 Wer online Fondsanteile oder Aktien kauft, kann diesen Kauf also nicht widerrufen.
Bei Krediten tritt das allgemeine Widerrufsrecht hinter das besondere Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen zurück.17 Und die Kündigungsschaltfläche, die viele Online-Abonnements haben müssen, ist für Finanzdienstleistungen nicht vorgeschrieben.18 Erschwert ein Anbieter von Finanzdienstleistungen das Beenden eines Dienstes im Vergleich zur Anmeldung, verstößt er aber gegen die Regeln zur Gestaltung seiner Benutzeroberfläche.19
5.Was gilt am Telefon und bei Online-Werkzeugen?
Am Telefon muss der Unternehmer vor Vertragsschluss nur einige Informationen geben, darunter die Angaben zum Widerrufsrecht, und auch das nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat. Über die übrigen Informationen muss er unterrichten.20 Weil die Widerrufsfrist erst mit den vollständigen Informationen beginnt, beginnt sie bei einem Abschluss am Telefon erst, wenn die übrigen Informationen nachgereicht sind.21
Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer vor dem Abschluss kostenfrei auf einem dauerhaften Datenträger angemessene Erläuterungen geben. Er muss die Hauptmerkmale des Vertrags erklären und auf besondere Folgen hinweisen, auch bei Zahlungsverzug. Verwendet er bei Finanzdienstleistungen Online-Tools, muss er auf Ihr Verlangen vor Vertragsschluss und in begründeten Fällen auch danach menschliches Eingreifen bereitstellen.22 Vor dem Abschluss genügt dafür Ihr Verlangen.
Die Online-Oberfläche darf Sie nicht manipulieren. Unzulässig sind insbesondere die stärkere Hervorhebung bestimmter Auswahlmöglichkeiten, wiederholte Aufforderungen zu einer Auswahl, die Sie schon getroffen haben, etwa durch Pop-up-Fenster, und ein Verfahren zur Beendigung, das schwerer ist als die Anmeldung.23
6.Was geschieht nach dem Widerruf?
Nach einem Widerruf sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren.24 Für eine Dienstleistung, die der Unternehmer schon vor dem Widerruf erbracht hat, müssen Sie Wertersatz nur leisten, wenn Sie vorher auf diese Folge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass er vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.25
Bei Versicherungen gilt ebenfalls eine Frist von 30 Tagen.26 Hat der Versicherungsschutz schon vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen, erhalten Sie nur die Prämien für die Zeit nach dem Zugang des Widerrufs zurück. Das gilt aber nur, wenn Sie vorher ordnungsgemäß darauf hingewiesen wurden und bei einem Fernabsatzvertrag dem früheren Beginn ausdrücklich zugestimmt haben.27
Finanzverträge am Telefon oder im Internet lassen sich meist innerhalb von 14 Tagen widerrufen, Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen. Die Frist beginnt erst mit den vollständigen Vertragsunterlagen. Seit dem 19. Juni 2026 gibt es online die Widerrufsfunktion. Kein Widerrufsrecht gibt es bei Geschäften mit Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren, deren Preis am Markt schwankt.
7.So geht es weiter
Wer einen Finanzvertrag widerrufen möchte, geht so vor.
- Datum prüfen: Wann wurde der Vertrag geschlossen, wann kamen Bedingungen und Belehrung?
- Art bestimmen: Konto, Versicherung, Lebensversicherung oder Wertpapiergeschäft?
- Widerruf erklären: Über die Widerrufsfunktion, per Brief oder per E-Mail.
- Nachweis sichern: Eingangsbestätigung oder Absendenachweis aufbewahren.
- Rückzahlung verfolgen: Spätestens nach 30 Tagen muss das Geld zurück sein.
- § 312c BGB. ↩
- § 312g Abs. 1 BGB. ↩
- § 355 Abs. 1 und 2 BGB. ↩
- § 8 Abs. 1 VVG. ↩
- § 152 Abs. 1 VVG. ↩
- § 312g Abs. 3 Nr. 1 BGB. ↩
- § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB. ↩
- § 8 Abs. 2 VVG. ↩
- § 356 Abs. 4 BGB; Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 16 EGBGB. ↩
- § 8 Abs. 4 VVG; § 152 Abs. 1 VVG. ↩
- § 356 Abs. 5 Nr. 4 BGB. ↩
- § 356a Abs. 1 BGB. ↩
- § 8 Abs. 1 Satz 3 VVG. ↩
- § 356a Abs. 2 und 3 BGB. ↩
- § 356a Abs. 4 und 5 BGB. ↩
- § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB. ↩
- § 312g Abs. 3 Nr. 1 BGB. ↩
- § 312k Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB. ↩
- Art. 246b § 4 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB. ↩
- Art. 246b § 1 Abs. 3 EGBGB. ↩
- § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB. ↩
- Art. 246b § 3 Abs. 1 und 3 EGBGB. ↩
- Art. 246b § 4 EGBGB. ↩
- § 357b Abs. 1 BGB. ↩
- § 357b Abs. 2 BGB. ↩
- § 9 Abs. 1 VVG. ↩
- § 9 Abs. 2 VVG. ↩
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