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Ob Sie für das Alter vorsorgen, für die Kinder sparen oder eine größere Summe anlegen möchten: Mit dem Jahr 2027 ändert sich die geförderte Altersvorsorge grundlegend. Hier lesen Sie, was das neue Altersvorsorgedepot bringt, wie Kapitalerträge besteuert werden und worauf vor jeder Anlage zu achten ist.
Gute Vorsorge beginnt mit klaren Zielen und niedrigen Kosten. Der Staat fördert sie ab 2027 auf neue Weise. Wer die Regeln kennt, kann Zulagen und Freibeträge nutzen, ohne sich an ein Produkt zu binden, das nicht passt.
Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge lässt ab dem 1. Januar 2027 einen neuen Vertrag zu, das Altersvorsorgedepot. Eingezahlt wird in Investmentfonds, die bis zum Beginn der Auszahlung angespart werden. Daneben gibt es ein Standarddepot, das sich elektronisch abschließen lässt und mit vom Anbieter festgelegten Fonds arbeitet (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6 und Art. 14 Abs. 2). Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen nach dem bisherigen Recht weiter. Der Sparer kann gegenüber seinem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle seine Bestandsverträge das neue Recht gelten soll (Art. 2 des Gesetzes).
Die Grundzulage richtet sich künftig nach dem eigenen Beitrag. Gefördert werden 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro und 25 Prozent der Beiträge von 360,01 Euro bis 1.800 Euro im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2). Die Zulage zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auf den Vertrag ein. Für Kinder hat der Bundestag am 16. Oktober 2026 zusätzlich die Frühstartrente beschlossen. Ob und wann sie kommt, hängt noch vom Bundesrat und der Verkündung ab.
In einen geförderten Altersvorsorgedepot-Vertrag dürfen jährlich höchstens 6.840 Euro eingezahlt werden (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6). Gefördert wird davon nur der Teil bis 1.800 Euro. Wer mehr anlegen möchte, tut das ohne Zulage, aber mit der Gewissheit, dass das Geld bis zum Ruhestand gebunden bleibt.
Für das Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen. Maßgeblich sind die im individuellen Produktinformationsblatt angegebenen Effektivkosten (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6). Ein Prozent im Jahr klingt wenig. Über drei oder vier Jahrzehnte macht aber jeder Zehntelpunkt einen spürbaren Unterschied im Ergebnis.
Kapitalerträge außerhalb der geförderten Vorsorge werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet (§ 32d Abs. 1 EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro, bleiben sie steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank keine Steuer einbehält, braucht sie einen Freistellungsauftrag (§ 44a Abs. 1 EStG). Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei (§ 20 Abs. 1 InvStG).
Kryptowerte wie Bitcoin gelten steuerlich als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus ihrem Verkauf sind nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Steuerfrei bleiben sie auch, wenn der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt (§ 23 Abs. 3 EStG). Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einzelheiten, etwa die Reihenfolge der Verkäufe und die Behandlung von Staking, in einem Schreiben vom 6. März 2025 erläutert.
Eine gute Anlage passt zu Ihrem Leben, auch wenn es anders kommt als geplant. Diese Fragen sollten vor der Unterschrift beantwortet sein.
Zu Rente, Zulagen und Geldanlage geben amtliche Stellen kostenfrei Auskunft. Eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt geben sie nicht.
Gibt Auskunft über die eigene gesetzliche Rente und berät zur Altersvorsorge, auch in den Beratungsstellen vor Ort.
Zur Deutschen RentenversicherungBerechnet und zahlt die Zulagen für geförderte Altersvorsorgeverträge. Sie gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund.
Zur ZulagenstelleErklärt die Reform der privaten Altersvorsorge und die Frühstartrente in Fragen und Antworten.
Zu den Fragen und AntwortenErklärt die Grundregeln der Geldanlage und warnt vor unseriösen Anbietern.
Zum Einmaleins der GeldanlageDer erste Schritt ist ein Gespräch.
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Vom ersten Gespräch bis zur geordneten Vorsorge.
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Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-KaufmannGesondert: Gerichtskosten und die Kosten von Sachverständigen, soweit sie anfallen.
Jede Geldanlage ist anders, und mit ihr die Verträge und die steuerlichen Fragen. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.
Er läuft nach dem bisherigen Recht weiter. Sie können gegenüber Ihrem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle Ihre Bestandsverträge das neue Recht gelten soll (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2).
Ja, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft haben und der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Jahr 1.000 Euro oder mehr beträgt (§ 23 Abs. 3 EStG).
Nein. Im Gespräch geht es um Verträge, Rechte und Steuerfolgen, damit Sie selbst gut entscheiden können.
Stand der Seite: Oktober 2026 · Rechtsstand nach dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (BGBl. 2026 I Nr. 156) und dem Einkommensteuergesetz
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
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