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Geldanlage und Vorsorge

Ob Sie für das Alter vorsorgen, für die Kinder sparen oder eine größere Summe anlegen möchten: Mit dem Jahr 2027 ändert sich die geförderte Altersvorsorge grundlegend. Hier lesen Sie, was das neue Altersvorsorgedepot bringt, wie Kapitalerträge besteuert werden und worauf vor jeder Anlage zu achten ist.

Ein junger Baum wächst in einem Topf; daneben stehen Münzstapel, die von links nach rechts höher werden.
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Das Wichtigste zu Anlage und Vorsorge

Gute Vorsorge beginnt mit klaren Zielen und niedrigen Kosten. Der Staat fördert sie ab 2027 auf neue Weise. Wer die Regeln kennt, kann Zulagen und Freibeträge nutzen, ohne sich an ein Produkt zu binden, das nicht passt.

Vertiefung lesendie Rechtslage im Zusammenhang, mit Normen

Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge lässt ab dem 1. Januar 2027 einen neuen Vertrag zu, das Altersvorsorgedepot. Eingezahlt wird in Investmentfonds, die bis zum Beginn der Auszahlung angespart werden. Daneben gibt es ein Standarddepot, das sich elektronisch abschließen lässt und mit vom Anbieter festgelegten Fonds arbeitet (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6 und Art. 14 Abs. 2). Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen nach dem bisherigen Recht weiter. Der Sparer kann gegenüber seinem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle seine Bestandsverträge das neue Recht gelten soll (Art. 2 des Gesetzes).

Die Grundzulage richtet sich künftig nach dem eigenen Beitrag. Gefördert werden 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro und 25 Prozent der Beiträge von 360,01 Euro bis 1.800 Euro im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2). Die Zulage zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auf den Vertrag ein. Für Kinder hat der Bundestag am 16. Oktober 2026 zusätzlich die Frühstartrente beschlossen. Ob und wann sie kommt, hängt noch vom Bundesrat und der Verkündung ab.

In einen geförderten Altersvorsorgedepot-Vertrag dürfen jährlich höchstens 6.840 Euro eingezahlt werden (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6). Gefördert wird davon nur der Teil bis 1.800 Euro. Wer mehr anlegen möchte, tut das ohne Zulage, aber mit der Gewissheit, dass das Geld bis zum Ruhestand gebunden bleibt.

Für das Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen. Maßgeblich sind die im individuellen Produktinformationsblatt angegebenen Effektivkosten (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 6). Ein Prozent im Jahr klingt wenig. Über drei oder vier Jahrzehnte macht aber jeder Zehntelpunkt einen spürbaren Unterschied im Ergebnis.

Kapitalerträge außerhalb der geförderten Vorsorge werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet (§ 32d Abs. 1 EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro, bleiben sie steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank keine Steuer einbehält, braucht sie einen Freistellungsauftrag (§ 44a Abs. 1 EStG). Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei (§ 20 Abs. 1 InvStG).

Kryptowerte wie Bitcoin gelten steuerlich als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus ihrem Verkauf sind nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Steuerfrei bleiben sie auch, wenn der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt (§ 23 Abs. 3 EStG). Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einzelheiten, etwa die Reihenfolge der Verkäufe und die Behandlung von Staking, in einem Schreiben vom 6. März 2025 erläutert.

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Bevor Sie anlegen

Eine gute Anlage passt zu Ihrem Leben, auch wenn es anders kommt als geplant. Diese Fragen sollten vor der Unterschrift beantwortet sein.

  1. Eine Reserve bildenZuerst eine sofort verfügbare Rücklage für unerwartete Ausgaben. Als Faustregel werden nach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht häufig drei Monatseinkommen empfohlen.
  2. Ziel und Zeitraum klärenWofür und wie lange soll das Geld angelegt werden? Davon hängt ab, wie viel Schwankung vertretbar ist.
  3. Kosten vergleichenBasisinformationsblatt und Kostenausweis lesen. Ausgabeaufschläge und laufende Kosten mindern jedes Jahr den Ertrag.
  4. Breit streuenNicht alles auf ein Unternehmen, eine Branche oder ein Land setzen.
  5. Förderung nutzenZulage für das Altersvorsorgedepot ab 2027 und Angebote des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung prüfen.
    ab 2027
  6. Freistellungsauftrag erteilenDen Sparer-Pauschbetrag auf die Banken verteilen, damit keine Steuer unnötig einbehalten wird (§ 44a Abs. 1 EStG).
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Zuständige Stellen

Zu Rente, Zulagen und Geldanlage geben amtliche Stellen kostenfrei Auskunft. Eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt geben sie nicht.

Deutsche Renten­versicherung

Gibt Auskunft über die eigene gesetzliche Rente und berät zur Altersvorsorge, auch in den Beratungsstellen vor Ort.

Zur Deutschen Rentenversicherung
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

Berechnet und zahlt die Zulagen für geförderte Altersvorsorgeverträge. Sie gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund.

Zur Zulagenstelle
Bundesministerium der Finanzen

Erklärt die Reform der privaten Altersvorsorge und die Frühstartrente in Fragen und Antworten.

Zu den Fragen und Antworten
Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht

Erklärt die Grundregeln der Geldanlage und warnt vor unseriösen Anbietern.

Zum Einmaleins der Geldanlage
Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
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Wo das Thema weitergeht

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Ihr Weg, Kosten und Fragen

Vom ersten Gespräch bis zur geordneten Vorsorge.

Gespräch

Ziele, Familie und bestehende Verträge. Kostenfrei.

Ordnen

Verträge, Depots und Versicherungen werden gesichtet.

Prüfen

Kosten, Bedingungen und Steuerfolgen werden bewertet.

Entscheiden

Sie wählen, auf Wunsch mit Begleitung.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Die Anwaltsgebühren
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nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
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Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: Gerichtskosten und die Kosten von Sachverständigen, soweit sie anfallen.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jede Geldanlage ist anders, und mit ihr die Verträge und die steuerlichen Fragen. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Was wird aus meinem Riester-Vertrag?

Er läuft nach dem bisherigen Recht weiter. Sie können gegenüber Ihrem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle Ihre Bestandsverträge das neue Recht gelten soll (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2).

Muss ich Kryptogewinne in der Steuererklärung angeben?

Ja, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft haben und der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Jahr 1.000 Euro oder mehr beträgt (§ 23 Abs. 3 EStG).

Empfehlen Sie bestimmte Produkte?

Nein. Im Gespräch geht es um Verträge, Rechte und Steuerfolgen, damit Sie selbst gut entscheiden können.

Stand der Seite: Oktober 2026 · Rechtsstand nach dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (BGBl. 2026 I Nr. 156) und dem Einkommensteuergesetz

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Der erste Schritt

Markus LiberaRechtsanwalt
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Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.

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Thema Pflicht
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