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Eine Abbuchung, die Sie nicht kennen, ein Anruf angeblich von Ihrer Bank, eine Lastschrift ohne Auftrag: Im Zahlungsverkehr entscheiden oft wenige Tage und die Frage, wer die Zahlung freigegeben hat. Hier finden Sie die Rechtslage und die Schritte, die jetzt wichtig sind.
Das Gesetz schützt den Kontoinhaber weitgehend, wenn er eine Zahlung nicht freigegeben hat. Wer dagegen selbst überweist, auch unter Täuschung, trägt das Risiko meist allein. Diese Grenze bestimmt fast jeden Streit mit der Bank.
Ein Zahlungsvorgang ist nicht autorisiert, wenn der Kontoinhaber ihm nicht zugestimmt hat. Die Bank hat dann keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Sie muss den Betrag unverzüglich erstatten und das Konto auf den Stand bringen, den es ohne die Belastung gehabt hätte, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf die Anzeige folgt (§ 675u BGB). Nur wenn die Bank einer Behörde schriftlich berechtigte Gründe für den Verdacht mitgeteilt hat, dass der Kontoinhaber selbst betrügerisch handelt, darf sie zunächst prüfen (§ 675u Satz 4 BGB).
Anders ist es, wenn der Kontoinhaber die Zahlung selbst ausgelöst hat. Ruft ein angeblicher Mitarbeiter der Bank an und bringt ihn dazu, Geld „in Sicherheit“ auf ein anderes Konto zu überweisen, hat er die Zahlung autorisiert. So sieht es die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank: Der Kunde wusste, dass er eine Überweisung vornimmt, auch wenn er dazu betrügerisch verleitet wurde (Tätigkeitsbericht 2025, S. 41). Ein Zahlungsauftrag kann nach seinem Zugang bei der Bank grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden (§ 675p Abs. 1 BGB). Ansprüche richten sich dann gegen den Empfänger. Deshalb kommt es darauf an, sofort die Bank und die Polizei zu informieren, solange das Geld noch auf dem Empfängerkonto liegen kann.
Beruhen nicht autorisierte Zahlungen auf einer verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Karte oder einem anderen Zahlungsinstrument, kann die Bank vom Kontoinhaber Ersatz bis zu 50 Euro verlangen (§ 675v Abs. 1 BGB). Konnte er den Verlust vorher nicht bemerken, haftet er gar nicht (§ 675v Abs. 2 BGB), ebenso nicht für Zahlungen nach der Sperranzeige (§ 675v Abs. 5 BGB). Den ganzen Schaden trägt er, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat (§ 675v Abs. 3 BGB). Zu diesen Pflichten gehört, die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen und einen Verlust unverzüglich anzuzeigen (§ 675l Abs. 1 BGB). Grob fahrlässig handelt nach der Schlichtungsstelle etwa, wer PIN und Kartendaten auf Nachfrage per E-Mail an Unbekannte weitergibt (Tätigkeitsbericht 2025, S. 33). Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haftet der Kontoinhaber außer bei eigenem Betrug nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).
Ist die Autorisierung streitig, muss die Bank nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Vorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurde (§ 675w Satz 1 BGB). Die Aufzeichnung der Nutzung reicht allein nicht notwendigerweise aus, um eine Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit zu beweisen. Die Bank muss unterstützende Beweismittel vorlegen (§ 675w Satz 3 und 4 BGB). Beim Missbrauch des Online-Bankings lässt eine korrekt aufgezeichnete und beanstandungsfrei geprüfte Authentifizierung nicht auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden schließen. Einen solchen Erfahrungssatz gibt es nach dem Bundesgerichtshof nicht (Bundesgerichtshof, 26.01.2016, XI ZR 91/14, Leitsatz c). Die Schlichtungsstelle wendet das bis heute an (Tätigkeitsbericht 2025, S. 38).
Bei einer SEPA-Basislastschrift kann der Kontoinhaber die Erstattung ohne Angabe von Gründen verlangen (§ 675x Abs. 2 BGB), aber nur binnen acht Wochen ab der Belastung (§ 675x Abs. 4 BGB). Die Bank muss binnen zehn Geschäftstagen erstatten oder die Ablehnung begründen und dabei auf Beschwerde und Schlichtung hinweisen (§ 675x Abs. 5 BGB). Hat der Kontoinhaber nie ein Mandat erteilt, ist die Lastschrift nicht autorisiert. Dann gilt die Erstattung nach § 675u BGB, und die längere Frist von 13 Monaten bleibt.
Sobald der Kontoinhaber eine nicht autorisierte oder fehlerhafte Zahlung feststellt, muss er die Bank unverzüglich unterrichten (§ 676b Abs. 1 BGB). Seine Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn er sie nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung meldet (§ 676b Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Frist beginnt nur, wenn die Bank ihn über die Zahlung unterrichtet hat, in der Regel mit dem Kontoauszug (§ 676b Abs. 2 Satz 2 BGB). Wer die Umsätze regelmäßig ansieht, erkennt eine fremde Buchung früh.
Bei einer fremden Abbuchung oder nach einem verdächtigen Anruf hilft eine feste Reihenfolge. Jeder Schritt sichert Rechte, die sonst verloren gehen können.
Im Streit mit der Bank müssen Verbraucher nicht sofort klagen. Für Zahlungen und Konten gibt es kostenfreie Schlichtung und eine staatliche Aufsicht.
Zuständig für Streit über Zahlungsdienste, Konten und Verbraucherdarlehen, wenn keine anerkannte Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe zuständig ist (§ 14 Abs. 1 UKlaG). 2025 gingen dort 2.691 neue Anträge ein, rund 148 Prozent mehr als im Vorjahr (Tätigkeitsbericht 2025, S. 14).
Zur SchlichtungsstelleFührt die Liste der anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen, gegliedert nach Branchen. Dort steht, welche Stelle für die eigene Bank zuständig ist.
Zur Liste der SchlichtungsstellenNimmt Beschwerden über Banken entgegen. Lehnt eine Bank ein Basiskonto ab, führt sie auf Antrag ein Verwaltungsverfahren (§ 48 ZKG). Einzelne Ansprüche setzt sie nicht durch.
Zur Beschwerde bei der AufsichtAnzeige wegen Betrugs auch im Internet. Zuständig ist das Land des Tatorts, bei Taten im Internet das Land des Wohnorts.
Zu den OnlinewachenDer erste Schritt ist ein Gespräch.
Markus LiberaRechtsanwaltJede natürliche Person kann verlangen, dass ihr Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird, auch wenn es im Minus steht (§ 850k Abs. 1 ZPO).
WeiterlesenWas ein Bevollmächtigter auf dem Konto tun darf, auch nach dem Tod des Kontoinhabers, und wann die Vollmacht einen Erbschein ersetzt.
WeiterlesenWer nach dem Erbfall über die Konten verfügt, wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, und welche Pflichten er gegenüber den Erben hat.
WeiterlesenWann die Bank eine Zahlung erstatten muss, wann der Kunde sie selbst freigegeben hat und was grobe Fahrlässigkeit bedeutet.
Seit Oktober 2025 prüft die Bank Name und IBAN vor jeder Überweisung. Was die Warnung bedeutet und wer haftet.
Oder-Konto, Ausgleich unter Ehegatten und was bei einer Trennung zu tun ist.
Vom ersten Gespräch bis zur Erstattung oder Schlichtung.
Was ist geschehen, welche Fristen laufen? Kostenfrei.
Kontoauszüge, Nachrichten und Schreiben der Bank werden gesichtet.
Erstattung und Auskunft werden bei der Bank schriftlich verlangt.
Schlichtung oder Gericht, wenn die Bank ablehnt.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaRechtsanwaltDiplom-KaufmannGesondert: Gerichtskosten und die Kosten von Sachverständigen, soweit sie anfallen.
Jeder Fall ist anders, und der Aufwand hängt davon ab, was geschehen ist und welche Unterlagen vorgelegt werden. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.
Ein Basiskonto ja. Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat Anspruch darauf, auch ohne festen Wohnsitz. Die Bank muss den Vertrag binnen zehn Geschäftstagen nach dem Antrag anbieten (§ 31 ZKG).
Nur wenn das Kündigungsrecht vereinbart ist, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB). Ein Basiskonto kann sie nur aus den Gründen kündigen, die das Gesetz abschließend nennt (§ 42 ZKG).
Für Verbraucher nichts (§ 14 Abs. 2 UKlaG). Eigene Auslagen, etwa für Porto oder einen Anwalt, werden nicht erstattet.
Stand der Seite: Oktober 2026 · Rechtsstand nach dem Zahlungsdiensterecht des BGB und dem Zahlungskontengesetz
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
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