Finanz Anwalt 24 Telefon089 2154679-0 Soforthilfe
Sicher zahlen

Konto und
Zahlungs­verkehr

Eine Abbuchung, die Sie nicht kennen, ein Anruf angeblich von Ihrer Bank, eine Lastschrift ohne Auftrag: Im Zahlungsverkehr entscheiden oft wenige Tage und die Frage, wer die Zahlung freigegeben hat. Hier finden Sie die Rechtslage und die Schritte, die jetzt wichtig sind.

Auf dem Tisch liegen ein Smartphone mit einem Schloss auf dem Bildschirm, eine Bankkarte und ein Kontoauszug; daneben steht eine Tasse.
01

Das Wichtigste zu Konto und Zahlungen

Das Gesetz schützt den Kontoinhaber weitgehend, wenn er eine Zahlung nicht freigegeben hat. Wer dagegen selbst überweist, auch unter Täuschung, trägt das Risiko meist allein. Diese Grenze bestimmt fast jeden Streit mit der Bank.

Vertiefung lesendie Rechtslage im Zusammenhang, mit Normen

Ein Zahlungsvorgang ist nicht autorisiert, wenn der Kontoinhaber ihm nicht zugestimmt hat. Die Bank hat dann keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Sie muss den Betrag unverzüglich erstatten und das Konto auf den Stand bringen, den es ohne die Belastung gehabt hätte, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf die Anzeige folgt (§ 675u BGB). Nur wenn die Bank einer Behörde schriftlich berechtigte Gründe für den Verdacht mitgeteilt hat, dass der Kontoinhaber selbst betrügerisch handelt, darf sie zunächst prüfen (§ 675u Satz 4 BGB).

Anders ist es, wenn der Kontoinhaber die Zahlung selbst ausgelöst hat. Ruft ein angeblicher Mitarbeiter der Bank an und bringt ihn dazu, Geld „in Sicherheit“ auf ein anderes Konto zu überweisen, hat er die Zahlung autorisiert. So sieht es die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank: Der Kunde wusste, dass er eine Überweisung vornimmt, auch wenn er dazu betrügerisch verleitet wurde (Tätigkeitsbericht 2025, S. 41). Ein Zahlungsauftrag kann nach seinem Zugang bei der Bank grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden (§ 675p Abs. 1 BGB). Ansprüche richten sich dann gegen den Empfänger. Deshalb kommt es darauf an, sofort die Bank und die Polizei zu informieren, solange das Geld noch auf dem Empfängerkonto liegen kann.

Beruhen nicht autorisierte Zahlungen auf einer verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Karte oder einem anderen Zahlungsinstrument, kann die Bank vom Kontoinhaber Ersatz bis zu 50 Euro verlangen (§ 675v Abs. 1 BGB). Konnte er den Verlust vorher nicht bemerken, haftet er gar nicht (§ 675v Abs. 2 BGB), ebenso nicht für Zahlungen nach der Sperranzeige (§ 675v Abs. 5 BGB). Den ganzen Schaden trägt er, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat (§ 675v Abs. 3 BGB). Zu diesen Pflichten gehört, die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen und einen Verlust unverzüglich anzuzeigen (§ 675l Abs. 1 BGB). Grob fahrlässig handelt nach der Schlichtungsstelle etwa, wer PIN und Kartendaten auf Nachfrage per E-Mail an Unbekannte weitergibt (Tätigkeitsbericht 2025, S. 33). Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haftet der Kontoinhaber außer bei eigenem Betrug nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).

Ist die Autorisierung streitig, muss die Bank nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Vorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurde (§ 675w Satz 1 BGB). Die Aufzeichnung der Nutzung reicht allein nicht notwendigerweise aus, um eine Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit zu beweisen. Die Bank muss unterstützende Beweismittel vorlegen (§ 675w Satz 3 und 4 BGB). Beim Missbrauch des Online-Bankings lässt eine korrekt aufgezeichnete und beanstandungsfrei geprüfte Authentifizierung nicht auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden schließen. Einen solchen Erfahrungssatz gibt es nach dem Bundesgerichtshof nicht (Bundesgerichtshof, 26.01.2016, XI ZR 91/14, Leitsatz c). Die Schlichtungsstelle wendet das bis heute an (Tätigkeitsbericht 2025, S. 38).

Bei einer SEPA-Basislastschrift kann der Kontoinhaber die Erstattung ohne Angabe von Gründen verlangen (§ 675x Abs. 2 BGB), aber nur binnen acht Wochen ab der Belastung (§ 675x Abs. 4 BGB). Die Bank muss binnen zehn Geschäftstagen erstatten oder die Ablehnung begründen und dabei auf Beschwerde und Schlichtung hinweisen (§ 675x Abs. 5 BGB). Hat der Kontoinhaber nie ein Mandat erteilt, ist die Lastschrift nicht autorisiert. Dann gilt die Erstattung nach § 675u BGB, und die längere Frist von 13 Monaten bleibt.

Sobald der Kontoinhaber eine nicht autorisierte oder fehlerhafte Zahlung feststellt, muss er die Bank unverzüglich unterrichten (§ 676b Abs. 1 BGB). Seine Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn er sie nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung meldet (§ 676b Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Frist beginnt nur, wenn die Bank ihn über die Zahlung unterrichtet hat, in der Regel mit dem Kontoauszug (§ 676b Abs. 2 Satz 2 BGB). Wer die Umsätze regelmäßig ansieht, erkennt eine fremde Buchung früh.

02

Wenn etwas schiefgeht

Bei einer fremden Abbuchung oder nach einem verdächtigen Anruf hilft eine feste Reihenfolge. Jeder Schritt sichert Rechte, die sonst verloren gehen können.

  1. SperrenKarte und Online-Zugang sofort sperren lassen, über den Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland +49 116 116. Für Zahlungen nach der Sperranzeige haftet der Kontoinhaber nicht (§ 675v Abs. 5 BGB).
    sofort
  2. Bank informierenDie Bank auf eigenem Weg erreichen, nie über einen Link oder eine Nummer aus der verdächtigen Nachricht. Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner notieren (§ 676b Abs. 1 BGB).
    unverzüglich
  3. Erstattung verlangenFür jede nicht freigegebene Zahlung schriftlich die Erstattung verlangen. Die Bank muss bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten (§ 675u BGB).
    nächster Geschäftstag
  4. Anzeige erstattenBei der Polizei, auch über die Onlinewache des eigenen Landes. Dann können die Daten auch für das Lastschriftverfahren gesperrt werden.
  5. Lastschrift zurückholenEine Lastschrift mit Mandat binnen acht Wochen ohne Begründung zurückgeben, eine Lastschrift ohne Mandat als nicht autorisiert melden (§ 675x Abs. 4 BGB, § 676b Abs. 2 BGB).
    8 Wochen · 13 Monate
  6. Schlichtung oder GerichtLehnt die Bank ab, kann eine Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden, für Verbraucher kostenfrei. Der Weg zum Gericht bleibt offen (§ 14 UKlaG).
03

Zuständige Stellen

Im Streit mit der Bank müssen Verbraucher nicht sofort klagen. Für Zahlungen und Konten gibt es kostenfreie Schlichtung und eine staatliche Aufsicht.

Schlichtungs­stelle der Deutschen Bundesbank

Zuständig für Streit über Zahlungsdienste, Konten und Verbraucherdarlehen, wenn keine anerkannte Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe zuständig ist (§ 14 Abs. 1 UKlaG). 2025 gingen dort 2.691 neue Anträge ein, rund 148 Prozent mehr als im Vorjahr (Tätigkeitsbericht 2025, S. 14).

Zur Schlichtungsstelle
Bundesamt für Justiz

Führt die Liste der anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen, gegliedert nach Branchen. Dort steht, welche Stelle für die eigene Bank zuständig ist.

Zur Liste der Schlichtungsstellen
Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht

Nimmt Beschwerden über Banken entgegen. Lehnt eine Bank ein Basiskonto ab, führt sie auf Antrag ein Verwaltungsverfahren (§ 48 ZKG). Einzelne Ansprüche setzt sie nicht durch.

Zur Beschwerde bei der Aufsicht
Polizei: Onlinewachen der Länder

Anzeige wegen Betrugs auch im Internet. Zuständig ist das Land des Tatorts, bei Taten im Internet das Land des Wohnorts.

Zu den Onlinewachen
Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
04

Wo das Thema weitergeht

Schuldner Anwalt 24Pfändungsschutzkonto

Jede natürliche Person kann verlangen, dass ihr Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird, auch wenn es im Minus steht (§ 850k Abs. 1 ZPO).

Weiterlesen
Vorsorge Anwalt 24Vollmacht über das Konto

Was ein Bevollmächtigter auf dem Konto tun darf, auch nach dem Tod des Kontoinhabers, und wann die Vollmacht einen Erbschein ersetzt.

Weiterlesen
Nachfolge Anwalt 24Konten im Nachlass

Wer nach dem Erbfall über die Konten verfügt, wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, und welche Pflichten er gegenüber den Erben hat.

Weiterlesen
06

Ihr Weg, Kosten und Fragen

Vom ersten Gespräch bis zur Erstattung oder Schlichtung.

Gespräch

Was ist geschehen, welche Fristen laufen? Kostenfrei.

Ordnen

Kontoauszüge, Nachrichten und Schreiben der Bank werden gesichtet.

Einfordern

Erstattung und Auskunft werden bei der Bank schriftlich verlangt.

Klären

Schlichtung oder Gericht, wenn die Bank ablehnt.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: Gerichtskosten und die Kosten von Sachverständigen, soweit sie anfallen.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jeder Fall ist anders, und der Aufwand hängt davon ab, was geschehen ist und welche Unterlagen vorgelegt werden. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Muss mir eine Bank ein Konto eröffnen?

Ein Basiskonto ja. Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat Anspruch darauf, auch ohne festen Wohnsitz. Die Bank muss den Vertrag binnen zehn Geschäftstagen nach dem Antrag anbieten (§ 31 ZKG).

Darf die Bank mein Girokonto kündigen?

Nur wenn das Kündigungsrecht vereinbart ist, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB). Ein Basiskonto kann sie nur aus den Gründen kündigen, die das Gesetz abschließend nennt (§ 42 ZKG).

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Für Verbraucher nichts (§ 14 Abs. 2 UKlaG). Eigene Auslagen, etwa für Porto oder einen Anwalt, werden nicht erstattet.

Stand der Seite: Oktober 2026 · Rechtsstand nach dem Zahlungsdiensterecht des BGB und dem Zahlungskontengesetz

07

Der erste Schritt

Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann

Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.

Rückruf oder Antwort per E-Mail

Wie möchten Sie erreicht werden? Pflicht: Telefon oder E-Mail

Bitte wählen und zweimal eingeben, damit sich kein Zahlen- oder Buchstabendreher einschleicht.

Worum geht es?Thema ankreuzen (Pflicht), auf Wunsch Zeitpunkt, Rückrufzeit und eine kurze Nachricht
Thema Pflicht
Wann passt ein erstes Gespräch? freiwillig
Gute Zeit für einen Rückruf freiwillig

Bitte noch keine Unterlagen, Kontonummern oder Angaben zur Gesundheit senden. Das folgt im Gespräch.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weitere Hilfe
Anrufen089 2154679-0