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Steuern und Abgaben

Zinsen und Dividenden, eine Schenkung an die Kinder, ein Erbe oder der Umzug ins Ausland: Fast jede Entscheidung über Vermögen hat eine steuerliche Seite. Hier lesen Sie, welche Freibeträge gelten, welche Fristen zählen und wann eine Gestaltung vorher mit dem Steuerberater abgestimmt werden sollte.

Auf dem Schreibtisch liegen ein ausgefülltes Formular, ein Taschenrechner und ein Stempel.
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Das Wichtigste zu Steuern rund um Vermögen

Steuern lassen sich selten vermeiden, aber oft gut planen. Wer Freibeträge und Fristen kennt, entscheidet in Ruhe und muss nicht im Nachhinein reparieren, was ein Formular schneller erledigt hätte.

Vertiefung lesendie Rechtslage im Zusammenhang, mit Normen

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einem gesonderten Steuersatz von 25 Prozent besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG). Die Bank behält die Steuer als Kapitalertragsteuer ein, sodass die Einkünfte in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, wenn Kirchensteuerpflicht besteht, die Kirchensteuer. Verluste aus dem Verkauf von Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen (§ 20 Abs. 6 EStG). Die Einzelheiten hat das Bundesministerium der Finanzen in einem ausführlichen Schreiben vom 14. Mai 2025 erläutert.

Als Werbungskosten wird bei Kapitalerträgen pauschal der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen, für zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 Euro. Höhere tatsächliche Kosten können nicht geltend gemacht werden (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank den Betrag berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag (§ 44a Abs. 1 EStG). Wer Konten bei mehreren Banken hat, verteilt den Betrag. Eine Bescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste muss bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden (§ 43a Abs. 3 EStG).

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, etwa im Ruhestand oder während des Studiums, können die Kapitalerträge auf Antrag in die normale Veranlagung einbezogen werden. Das geschieht nur, wenn die Steuer dadurch niedriger ausfällt. Das Finanzamt prüft das von sich aus, sobald der Antrag gestellt ist (Günstigerprüfung, § 32d Abs. 6 EStG). Der Antrag wird mit der Steuererklärung gestellt.

Bei Erbschaften und Schenkungen gelten persönliche Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Für die übrigen Personen der Steuerklasse I sind es 100.000 Euro, für Geschwister und andere Personen 20.000 Euro (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Jeder Erwerb von Todes wegen und jede Schenkung ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Ausnahmen gelten für notariell beurkundete Schenkungen und für Erbschaften aufgrund eines von Gericht oder Notar eröffneten Testaments, wenn weder Grundbesitz noch Betriebsvermögen, bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen dazugehören (§ 30 Abs. 3 ErbStG).

Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Umgekehrt steht der Freibetrag nach Ablauf von zehn Jahren wieder in voller Höhe zur Verfügung. Wer früh beginnt und in Schritten überträgt, kann ihn deshalb mehrfach nutzen. Die Gestaltung im Einzelnen, vom Familienheim bis zum Nießbrauch, steht auf Nachfolge Anwalt 24.

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war, wird so besteuert, als hätte er die Anteile zum gemeinen Wert verkauft (§ 6 Abs. 1 AStG, § 17 Abs. 1 EStG). Das gilt, wenn er in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war (§ 6 Abs. 2 AStG). Die Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel nur gegen Sicherheit (§ 6 Abs. 4 AStG). Für die Mitteilung an das Finanzamt hat das Bundesministerium der Finanzen am 12. Dezember 2025 einen eigenen Vordruck veröffentlicht. Ein Wegzug sollte deshalb vorher geplant werden.

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Fristen, die zählen

Viele Steuerfragen rund um Vermögen hängen an einer Frist. Wer sie notiert, behält die Wahl, statt sie zu verlieren.

  1. Freistellungsauftrag verteilenDen Sparer-Pauschbetrag auf die Banken verteilen, bei denen Erträge anfallen (§ 44a Abs. 1 EStG).
    jederzeit
  2. Verlustbescheinigung beantragenWer Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen verrechnen will, beantragt die Bescheinigung (§ 43a Abs. 3 EStG).
    bis 15. Dezember
  3. Schenkung anzeigenEine Schenkung ohne Notar zeigen Schenker und Beschenkter dem Finanzamt an, auch wenn keine Steuer anfällt (§ 30 ErbStG).
    3 Monate
  4. Erbschaft anzeigenAuch die Erbschaft ist anzuzeigen. Ein eröffnetes Testament genügt nicht, wenn Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen dazugehören (§ 30 Abs. 3 ErbStG).
    3 Monate
  5. Einspruch einlegenGegen einen Steuerbescheid binnen eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder über ELSTER (§ 355 Abs. 1 AO).
    1 Monat
  6. Wegzug vorher planenVor dem Umzug ins Ausland klären, ob Beteiligungen besteuert werden und ob die Ratenzahlung in Betracht kommt (§ 6 Abs. 4 AStG).
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Zuständige Stellen

Steuerliche Fragen gehören zum Finanzamt. Diese amtlichen Stellen geben Formulare und Auskunft.

Finanzverwaltung: ELSTER

Elektronische Steuererklärung, Einspruch und Anzeigen an das Finanzamt, kostenfrei.

Zu ELSTER
Bundeszentralamt für Steuern

Zuständig unter anderem für Steuerfragen mit Auslandsbezug. Die Banken melden ihm die Daten der Freistellungsaufträge (§ 45d Abs. 1 EStG).

Zum Bundeszentralamt
Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht die Schreiben, nach denen die Finanzämter arbeiten, etwa zur Abgeltungsteuer und zur Wegzugsbesteuerung.

Zum Schreiben über die Wegzugsbesteuerung
Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
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Wo das Thema weitergeht

Nachfolge Anwalt 24Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Schuldner Anwalt 24Steuern in der Insolvenz

Was mit Steuerschulden und Steuererstattungen geschieht, wenn ein Insolvenzverfahren läuft.

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Ihr Weg, Kosten und Fragen

Vom ersten Gespräch bis zur abgestimmten Lösung.

Gespräch

Vermögen, Pläne und Fristen. Kostenfrei.

Ordnen

Bescheide, Verträge und frühere Schenkungen werden gesichtet.

Abstimmen

Gestaltungen werden mit dem Steuerberater abgestimmt.

Umsetzen

Verträge, Anzeigen und Einsprüche, auf Wunsch mit Begleitung.

Kosten
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich nach einer
zuvor vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Die Anwaltsgebühren
bemessen sich
nach einer zuvor
vereinbarten Pauschale
oder dem Gegenstandswert.
Markus LiberaMarkus LiberaRechtsanwaltDiplom-Kaufmann
  1. GesprächDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. AngebotIst der Sachverhalt vollständig bekannt, folgt ein schriftliches Angebot über die Anwaltsgebühren.
  3. AuftragDie Arbeit beginnt erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Gesondert: Gerichtskosten und die Kosten von Sachverständigen, soweit sie anfallen.

Warum stehen hier keine Beträge?

Jeder Fall ist anders, und die Steuer hängt vom Vermögen, von den Verträgen und vom Wohnsitz ab. Eine Pauschale, die für alle Sachverhalte gelten soll, wäre für manche Fälle zu hoch und für andere zu niedrig. Deshalb wird die Pauschale erst dann vereinbart, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist.

Ersetzt das Gespräch den Steuerberater?

Nein. Laufende Buchhaltung und Steuererklärung bleiben beim Steuerberater. Rechtliche Gestaltungen, etwa bei Schenkung, Erbe oder Wegzug, werden mit ihm abgestimmt.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht, wenn die Bank die Abgeltungsteuer einbehalten hat. Sinnvoll ist die Angabe, um die Günstigerprüfung oder eine Verlustverrechnung zu beantragen (§ 32d Abs. 6 EStG).

Muss ich eine Schenkung an mein Kind melden?

Ja, binnen drei Monaten, auch wenn wegen der Freibeträge keine Steuer anfällt, außer die Schenkung ist notariell beurkundet (§ 30 ErbStG).

Stand der Seite: Oktober 2026 · Rechtsstand nach dem Einkommensteuergesetz, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und dem Außensteuergesetz

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Der erste Schritt

Markus LiberaRechtsanwalt
Diplom-Kaufmann

Beim Klick auf „Termin selbst wählen“ öffnet sich der Terminkalender eines externen Anbieters in einem neuen Fenster. Dort gelten dessen Datenschutzhinweise. Vorher werden keine Daten übertragen.

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Thema Pflicht
Wann passt ein erstes Gespräch? freiwillig
Gute Zeit für einen Rückruf freiwillig

Bitte noch keine Unterlagen, Kontonummern oder Angaben zur Gesundheit senden. Das folgt im Gespräch.

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